Letzte Woche habe ich in der Presse zwei Artikel gefunden, die mit meinem Thema in Verbindung stehen. Im einen Artikel geht es um das Bestattungsunternehmen Ishinokoe in Japan, welches Grabsteine mit Strichcode anbietet. „Ein Chip verlinkt Handys mit einer Website, von wo Fotos, Videos und Texte des Verstorbenen abgerufen werden können“. (20minuten, 31.3.08, S. 25)
Der zweite Bericht handelt von einem „Online-Begräbnisdienst“ in der englischen Stadt Southampton. Gegen Bezahlung ist es möglich, Beerdigungen per Live Stream zu verfolgen. Falls man zum Zeitpunkt der Beerdigung keine Zeit zum zusehen hat, kann man sich anschliessend eine DVD der Beerdigung bestellen.
Der Bericht nimmt auch Bezug zu der Gräbersuchmaschine. Mit dieser Suchmaschine kann man Gräber berühmter Persönlichkeiten ausfindig machen. Der ganze Bericht aus der Zeitung PC-Tipp kann unter diesem Link gelesen werden: http://www.pctipp.ch/index.cfm?pid=1322&pk=42900
Ich bin fast ein bisschen schockiert von diesen Berichten. Vor Allem von dem Bericht aus PC Tipp bezüglich des Online Begräbnisdienstes. Ich finde dies geschmacklos. Für mich ist dies keine Möglichkeit von einer verstorbenen Person Abschied zu nehmen.
Danke für deinen interessanten Kommentar. Ich habe mich auf der Seite www.internet-friedhof.de ein bisschen umgesehen. Ist dir aufgefallen, dass sich dieser Pfarrer (wenn ich das richtig gesehen habe) schon seit über einem halben Jahr nicht mehr eingeloggt hat? Irgendwie kann ich das nicht so richtig ernst nehmen.
Ich finde diese Seite vom Design her ehrlich gesagt schrecklich. Sie ist sehr unübersichtlich und nicht einladend gestaltet. Dies ist etwas was mir an virtuellen Friedhöfen allgemein auffällt. Wie es aussieht setzen die Betreiber virtueller Friedhöfe ihre Priorität nicht auf das Design der Seite, was ich persönlich ein bisschen schade finde. Wenn ich für jemanden ein virtuelles Grab einrichten würde, so wäre es mir wichtig, dass die Seite auch schön gestaltet ist. Aber dies ist natürlich auch Geschmacksache. So oder so ist es eine schwierige Aufgabe einen virtuellen Friedhof passend zu gestalten.
Ich kann mich deiner Meinung über die Berichte und Zeitungsartikel anschliessen. Eine Person welche keine Zeit für ein reales Begräbnis hat, gibt es für mich nicht. Wenn die verstorbenen Personen einem Mensch wichtig war, dann wird er auch wohl noch Zeit für dessen Begräbnis haben.
Auf der Seite http://www.admin.ch bin ich auf die Verordnung vom 17. Juni 1974 über Transport und Beisetzung ansteckungsgefährlicher Leichen sowie Transport von Leichen vom und ins Ausland gestossen. Natürlich betrifft diese Verordnung dein Thema nicht konkret. Ich fragte mich in diesem Zusammenhang jedoch, ob man nicht gegen irgendwelche Gesetzte verstösst, wenn man alle Daten über verstorbene Personen im Internet preis gibt? Wir kennen ja z.B. das Datenschutzgesetzt mit den Fristen für Personalakten. Es gibt ja auch virtuelle Gräber von berühmten Personen. Verstösst man bei diesen welche vor noch weniger als 50 Jahren gestorben sind nicht gegen das Datenschutzgesetz, wenn man die Daten preis gibt (/geben würde)?
Während unserer Zusammenarbeit ist mir auch noch ein Zusammenhang unserer Themen aufgefallen. Es sind Fakten, dass in einem Chat viele Gefahren für Kinder auftauchen. Die Zahlen zeigen, dass schon viele Kinder sexuell Belästigt wurden. Kinder werden auch durch den Chat an Orte gelockt an welchen z.B. Pädophilie auf die unschuldigen Kinder warten. Diese Straftäter misshandeln diese Kinder sicherlich nicht nur, sondern töten sie auch. Was im Chat beginnt, kann auf dem Friedhof enden – das ist Fakt!